Bewerbungsfrist für 2. LupoLeo Award verlängert

100.000 Euro Fördermittel für soziale Projekte

Erstellt von Daniel Dormeyer

Die Bewerbungs-Frist für die Teilnahme am 2. LupoLeo Award wird auf vielfachen Wunsch anfragender Organisationen bis zum 10. März 2022 verlängert. Vor allem Organisationen, Stiftungen oder Vereine, die sich in den Bereichen physische und psychische Gesundheit, motorische Entwicklung, Sport und Bewegung, soziale Interaktionen und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland engagieren, haben in der Corona-Zeit einen wichtigen Beitrag geleistet, die Folgen der Einschränkungen der Pandemie für Kinder und Jugendliche erträglicher zu machen. Institutionen aus diesen Handlungsfeldern können sich um die insgesamt 100.000 Euro Fördermittel bewerben.

„Alle Organisationen, die sich trotz Corona weiter stark gemacht haben für Kinder und Jugendliche sind perfekte Kandidaten für den LupoLeo Award. Ihr Engagement trägt direkt oder indirekt dazu bei, den Kindern und Jugendlichen trotz Corona eine gesunde und glückliche Zukunft zu ermöglichen. Daher rufen wir Sie auf: Machen Sie mit beim 2. LupoLeo Award und bewerben Sie sich jetzt!“, ermutigt Jürgen Brinkmann (Initiator LupoLeo Award und Vorstandsvorsitzender der Volksbank BraWo) zur Bewerbung.

Bewerben sollten sich Projekte, die

  • leicht nachvollziehbar darstellen können, wie ihr Projekt die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen während der letzten beiden Jahre im Hinblick auf physische und psychische Gesundheit, motorische Entwicklung, Sport und Bewegung, soziale Interaktionen und Bildung förderte.
  • wissen, was sie mit ihrem Projekt für wen bewirken wollen bzw. bereits bewirken.

Auswahlkriterien

Beim LupoLeo Award können nur Projektbewerbungen berücksichtigt werden,

  • deren Aktivitäten ihren Schwerpunkt in Deutschland haben,
  • deren Trägerorganisation in Deutschland als gemeinnützig anerkannt ist,
  • die ihre Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen seit mindestens 12 Monaten regelmäßig durchführen, und Wirkungen ihrer Arbeit benennen können.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Projekte,

  • die sich noch in der Konzeptionsphase befinden,
  • die keine ausreichende Projektlaufzeit haben, um erste Erfolge ihrer Arbeit nachvollziehbar darstellen zu können, und deren Trägerorganisation eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Weitere Infos zum LupoLeo Award erfahren Sie unter www.lupoleo.de

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